ALLEGRO Consulting GmbH
Die AGB gelten - vorbehaltlich mit dem Auftraggeber im Einzelfall schriftlich getroffener anders lautender Vereinbarungen - für sämtliche Aspekte der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und der ALLEGRO Consulting GmbH (im Folgenden kurz ALLEGRO genannt) . Mündliche Absprachen bedürfen bei sonstiger Unbeachtlichkeit zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. ALLEGRO übernimmt keinerlei Haftung für mündlich von ihren Mitarbeitern getätigte Auskünfte.
Personalberatung
ALLEGRO führt die Personalsuche bzw. -auswahl auf die im jeweils konkreten schriftlichen Angebot beschriebene Art und Weise, insbesondere mittels Personalsuche, Mediensuche, Karteisuche und/oder Direktansprache durch. Der Umfang der von ALLEGRO im Rahmen eines Auftrages zu erbringenden Leistungen wird im jeweiligen schriftlichen Angebot abschließend geregelt. Sofern technisch möglich hat der Auftraggeber jederzeit - gegen Abgeltung der entstehenden Kosten und Aufwendungen - das Recht, die in einem schriftlichen Angebot festgelegten Leistungen abzuändern und/oder zu erweitern.
Das Honorar für die Personalsuche bzw. -auswahl richtet sich nach Art und Leistungsumfang des Auftrages. Auslagen und sonstige Kosten sind vom Auftraggeber im tatsächlich entstehenden Ausmaß zusätzlich zu tragen. Im jeweiligen Angebot wird das ALLEGRO zustehende Honorar ziffernmäßig festgelegt und die zum Angebotszeitpunkt bekannten Auslagen und sonstigen Kosten, soweit möglich, angeführt. Die Bindungsfrist für Angebote beträgt einen Monat.
Bei Schaltungen von Inseraten und Werbungen in Medien welcher Art auch immer wird der Auftraggeber sich selbst von den im gewünschten Schaltungszeitpunkt gültigen Tarifen des jeweiligen Mediums informieren. Im Auftrag wird lediglich Art und Umfang der jeweiligen Schaltungen angeführt. Die Kosten für solche Schaltungen und für damit zusammenhängende, von ALLEGRO und/oder Dritten allenfalls hiefür zu erbringende Leistungen werden dem Auftraggeber in tatsächlich angefallener Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
Anfallende Reisekosten von Kandidaten, allfälligen externen Fachleuten und Mitarbeitern der ALLEGRO sowie sonstige Auslagen (Bewirtungskosten etc.) werden dem Auftraggeber ebenfalls in tatsächlich angefallener Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
Informationen zu potentiellen oder tatsächlichen Kandidaten, die dem Auftraggeber durch ALLEGRO zur Verfügung gestellt werden, verbleiben im Eigentum von ALLEGRO. Sie sind vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch an ALLEGRO zu retournieren bzw., sofern auch auf elektronischem Wege übermittelt, auch umgehend und endgültig zu löschen. Die an den Auftraggeber übermittelten Informationen dürfen unter keinen Umständen, sei es zu Gänze oder auch bloß ausschnittsweise (worunter auch der Name eines Kandidaten zu verstehen ist), an Dritte, auch nicht an dem Auftraggeber konzernverbundene Unternehmen, weitergegeben werden.
Wird ein von ALLEGRO benannter Kandidat innerhalb von 12 Monaten durch den Auftraggeber oder durch ein ihm konzernverbundenes oder sonstwie in seinem Einflussbereich stehendes Unternehmen direkt oder als freier Mitarbeiter beschäftigt, hat ALLEGRO Anspruch auf das volle im Auftrag vereinbarte Honorar. Gleiches gilt für den Fall, dass die Anstellung bei einem anderen Dienstgeber erfolgt, dem der Kandidat vom Auftraggeber namhaft gemacht wurde. Das Honorar wird ferner auch dann zur Zahlung fällig, wenn der eingestellte Kandidat ALLEGRO vom Auftraggeber genannt wurde oder dem Auftraggeber bereits bekannt war (z.B. interner Kandidat). Wird ein Beratungsauftrag oder eine Personalsuche seitens des Auftraggebers aus Gründen, die bei der Auftragsvergabe nicht vorhersehbar waren und/oder die nicht im Einflussbereich von ALLEGRO lagen, zurückgezogen, steht ALLEGRO ein Abstandshonorar von 50% des noch nicht in Rechnung gestellten Honorars zu.
Die von ALLEGRO im Rahmen eines Auftrages erbrachten Leistungen insbesondere im Rahmen der Personalsuche und/oder -auswahl ersetzen nicht die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Auftraggeber. Bei Unterzeichnung eines Dienstvertrages mit einem von ALLEGRO vorgeschlagenen Kandidaten übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für seine Wahl. ALLEGRO übernimmt keine Verantwortung für vom Kandidaten im Zuge des Auswahlprozesses gemachte Angaben und Aussagen, genauso wenig wie hinsichtlich der Ausführung von Tätigkeiten, welche ihm im neuen Dienstverhältnis übertragen werden.
ALLEGRO verpflichtet sich, alle ihr vom Auftraggeber übermittelten Daten sowie das Beratungsergebnis vertraulich zu behandeln und ihren Mitarbeitern entsprechende Verpflichtungen zur Geheimhaltung aufzuerlegen. Gutachten über Kandidaten sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Schaltungen in Medien
ALLEGRO übernimmt im Auftrag und auf Rechnung des Kunden Schaltung in jenen Medien, die mit dem Kunden im jeweiligen Auftrag vereinbart wurden. Es gilt der im Schaltungszeitraum gültige Tarif des Mediums, wobei es dem Auftraggeber obliegt, sich über die jeweiligen Gesamtkosten zu informieren. ALLEGRO behält sich vor, die Entgegennahme von Aufträgen von einer allfälligen Vorauszahlung abhängig zu machen.
ALLEGRO ist berechtigt Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. ALLEGRO behält sich vor, jederzeit, auch ohne Angaben von Gründen, von der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von (auch wiederkehrenden) Gesamtaufträgen zurückzutreten. Wird die Leistungserbringung bei mehrfachen und/oder wiederkehrenden Schaltungen aus Gründen unmöglich, die nicht von ALLEGRO zu vertreten sind (z.B. Konkurs des Mediums), hat der Auftraggeber gegenüber ALLEGRO keinen Anspruch auf aliquote Rückzahlung von bereits für die gesamte Vertragslaufzeit geleisteten Entgelten. In diesem Fall hat der Auftraggeber seine Ansprüche direkt gegenüber jenen Personen oder Gesellschaften geltend zu machen, die die Unmöglichkeit der Leistungserbringung verursacht und/oder die sich zur Leistungserbringung verpflichtet haben.
Sofern vom Auftraggeber die Einbindung eigener Vorlagen in eine Schaltung gewünscht wird, hat er diese rechtzeitig in für das jeweilige Medium erforderlicher Publikations- wie auch Übermittlungsform bereitzustellen. ALLEGRO haftet nicht für die inhaltliche und formelle Richtigkeit der beigestellten Unterlagen. ALLEGRO haftet nicht für die (Druck)Qualität, insbesondere nicht für Farbabweichungen gegenüber einer Original-Farbvorlage. ALLEGRO ist ferner nicht verpflichtet, Druckunterlagen aufzubewahren. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers an diesen übermittelt, wobei diesfalls bei nicht rechtzeitiger Rücksendung der Probeauszüge die Genehmigung zum Druck als erteilt gilt.
Kosten, die durch Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung der Schaltung sowie der beigestellten Unterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Wird eine Schaltung nach Layout gestaltet bzw. wird die vorgeschriebene Schriftgröße eingehalten und reicht die bestellte Anzeigengröße nicht aus, so muss die volle Schaltungshöhe bezahlt werden.
ALLEGRO haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit veröffentlichter Texte und Bilder. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Schaltung einschließlich sämtlicher Texte und Grafiken gegen keine gesetzliche Bestimmung verstößt und frei von Rechten Dritter ist. Sollte ALLEGRO aufgrund einer diesbezüglichen Rechtsverletzung von wem auch immer belangt werden, so hat der Auftraggeber ALLEGRO vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die ALLEGRO aufgrund von Wettbewerbs-, Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverstößen entstehen. Von der Ersatzpflicht des Auftraggebers umfasst sind insbesondere auch sämtliche Folgeschäden wie bspw. Einschaltkosten für Gegendarstellungen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer aus Veröffentlichungen von Urteilen oder Mitteilungen nach dem Mediengesetz samt der aufgelaufenen Gerichts- und Anwaltskosten.
Eine Zurückziehung bzw. Abänderung von Aufträgen ist grundsätzlich nur nach Zustimmung des jeweiligen Mediums möglich. Dabei entstehende Kosten werden an den Auftraggeber weiterverrechnet. Stornos bzw. Änderungen müssen vom Auftraggeber umgehend schriftlich bestätigt werden.
Werden Aufträge für oder Änderungen von Schaltungen lediglich telefonisch mitgeteilt, so haftet ALLEGRO nicht für allfällige Hörfehler. ALLEGRO haftet ferner nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch das Nichterscheinen einer Anzeige an einem bestimmten Tag bzw. durch Druck- und Satzfehler entstehen. Platzierungswünsche sind nur im Fall der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend. Bei Wortanzeigen können Platzierungswünsche innerhalb einer Rubrik nicht berücksichtigt werden. Der Auftraggeber ist mit der Übernahme der Rechtschreibung und des Sprachgebrauches des jeweiligen Mediums einverstanden. ALLEGRO ist zur Vornahme von Wortkürzungen berechtigt, die den Sinn der Schaltung nicht verändern. Mängelrügen sind bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige geltend zu machen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige.
Gemeinsame Bestimmungen
Von ALLEGRO ausgestellte Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Sämtliche Überweisungen erfolgen auf Gefahr und Kosten (z.B. Bankspesen) des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass der Rechnungsbetrag spätestens 8 Tage nach Rechnungserhalt ALLEGRO auf dem von ihr bekannt gegebenen Konto zur tatsächlichen freien Verfügung ist. Im Verzugsfalle werden die in § 352 UGB festgesetzten Verzugszinsen verrechnet. Insbesondere können laufende oder weitere Aufträge des säumigen Schuldners bis zur Bezahlung der fälligen Beträge zurückgestellt werden.
Im Falle der Säumnis ist der Auftraggeber ferner verpflichtet, ALLEGRO auch die bei ihr anfallenden Mahnspesen und alle zur Verfolgung der Ansprüche auflaufenden Kosten und Barauslagen, einschließlich vorprozessualer Kosten eines Anwaltes oder Inkassobüros, zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf das Kapital angerechnet.
Rechnungsreklamationen müssen schriftlich erfolgen und werden nur innerhalb von 8 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. Änderungen der Tarife für Schaltungen treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Im Falle der Anwendung des Reverse Charge ausländische Unternehmer verpflichten sich diese, den Umsatz im Rahmen ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erfassen und dem Finanzamt zu melden.
ALLEGRO haftet generell nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter und maximal bis zur Höhe der Kosten des konkreten Auftrages.
Eine allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der entfallenen in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, gegenständliche Bestimmungen auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden.
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Wien. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis wird das sachlich für Wien Innere Stadt zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Stand: Wien, 01. Oktober 2006